Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
In unserer Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie arbeiten wir im Rahmen der Sozialpsychiatrie Vereinbarung.
Was ist die - "Sozialpsychiatrie Vereinbarung"?
Diese Vereinbarung fördert eine qualifizierte interdisziplinäre sozialpsychiatrische Behandlung von Kindern und Jugendlichen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung.
1990 wurde ein Gesetz verabschiedet, in dem festgeschrieben steht, dass Kinder einen Anspruch auf nicht ärztliche Leistungen haben, „insbesondere auf psychologische, heilpädagogische und psychosoziale Leistungen, wenn sie unter ärztlicher Verantwortung erbracht werden und erforderlich sind, um eine Krankheit zum frühst möglichen Zeitpunkt zu erkennen und einen Behandlungsplan aufzustellen.
Ab 1994 wurde daraufhin eine Sozialpsychiatrie-Vereinbarung abgeschlossen, an der Kinder- und Jugendpsychiater teilnehmen können, wenn sie eine qualifizierte sozialpsychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen sicherstellen.
Diese Vereinbarung soll die ambulante ärztliche Betreuung als Alternative zur stationären Versorgung und zu Institutsambulanzen ermöglichen.
Entsprechend dieser Vereinbarung arbeiten wir in unserer Praxis mit
- medizinischen Fachkräften
- heilpädagogischen Fachkräften
- pädagogischen Fachkräften
- psychologischen Fachkräften
die zudem über unterschiedliche psychotherapeutische Kompetenzen verfügen.
Weiterhin besteht eine regelmäßige Zusammenarbeit mit
- Schule
- Jugendamt
- Beratungsstellen
- Ärzten/innen
- Ergotherapeuten/innen
- Logopäden/innen
- Legasthenie- und Dyskalkulietherapeuten
- Psychotherapeuten/innen
Hier stellt sich das Team "Praxis-am-Königsteich" vor: